Hilfe für tierische Familienmitglieder

Tierbesitzer können das nachvollziehen. Ob zwei oder vier Beine, mit Federn, grünen Augen oder rotem Fell: Haustiere werden in vielen Familien innerhalb kürzester Zeit zu wichtigen Begleitern im Alltag, die nicht mehr zu ersetzen sind. Wir möchten Ihnen deshalb an dieser Stelle ein paar wichtige Informationen zusammenstellen.
Tierarzt gesucht? Hundeschule?
So haben wir Ihnen in unserer Datenbank, die das ortsansässige Gewerbe abbildet, eine eigene Rubrik angelegt, in der Sie Kontaktadressen zu wichtigen Ansprechpartnern rund um Ihr Haustier finden. Nutzen Sie hierzu einfach die Filterfunktion "Tierärzte und Hundeschulen".
Sie möchten gerne Teil dieser Datenbank werden? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail - am besten mit dem Stichwort "Aufnahme ins Firmenverzeichnis der Webseite".
Wichtige Infos für Hundehalter

Hundehalter in Alsbach-Hähnlein müssen ihren Vierbeiner gegenüber der Gemeinde anmelden und sind grundsätzlichen folgenden Satzungen verpflichtet:
Folgende Formulare helfen Ihnen bei diesem Thema hoffentlich weiter:
- Steuerliche An- und Abmeldung eines Hundes
- Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
- Antrag auf Steuervergünstigung / Zuschuss
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Auflagen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). So dürfen Hunde (und ihre Besitzer/innen) aktuell in der Gemarkung Alsbach-Hähnlein die Wege in Wald und Flur nicht verlassen. Darüber hinaus gilt, dass die Hunde angeleint sein müssen, um Wildtiere nicht aufzuscheuchen.
Hinweise zur Brut- und Setzzeit
Ganz unabhängig von Auflagen im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gilt für Hundebesitzer eine Anleinpflicht ihres Hundes während der Brut- und Setzzeit. Damit sollen jährlich in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni Jungtiere in Feld und Flur geschützt werden. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht entspricht einer Ordnungswidrigkeit, die durch ein Bußgeld geahndet werden kann. Bitte beachten Sie die in diesem Zusammenhang gültige (oben aufgeführte) Satzung.
Sicher ist sicher: Registrieren Sie Ihr Tier
Für den Fall, dass ihr Haustier davon läuft oder aber nach einem "Alleingang" nicht den Weg zu Ihnen zurückfindet, ist es meist hilfreich, wenn es vorab von Ihnen registriert wurde. Bekannte Internet-Plattformen, die einen solchen Service bieten, sind beispielsweise Tasso oder Findefix, die es in beiden Fällen ermöglichen, dass Ihre dort hinterlegten personenbezogenen Daten genutzt werden, um aufgefundene Tiere zuordnen zu können.
Dazu müssen Sie lediglich - beispielsweise am Halsband Ihres Tieres - die entsprechende "Anbieter-Marke" anbringen, die mit einer Nummer versehen ist. Diese Nummer ist in der Datenbank der Anbieter mit Ihren Kontaktdaten verknüpft. Und dank der Marke wissen Menschen, die ihr Tier auffinden, auch gleich, dass es entsprechend registriert wurde.
Der Service kann dabei von Privatpersonen genutzt werden, denen Fundtiere zulaufen, aber natürlich auch von Tierheimen oder vergleichbaren Hilfeeinrichtungen, bei denen Fundtiere häufig abgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der genannten (oder anderer) Anbieter: